Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Gütertransport durch die Firma Lastentaxi-Hamburg.de – Claudia Ameis – nachfolgend Transportunternehmer.

1.2. Die Güterbeförderung unterliegt dem Transportrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) soweit nicht im folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Bei der internationalen Güterbeförderung gelten zwingend die Bestimmungen des Übereinkommens des Straßengüterverkehrs (CMR).

1.3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Absenders (nachfolgend Absender) gelten nur, wenn sie schriftlich vom Transportunternehmer bestätigt werden.

LEIDER IST DAS MITFAHREN BEI UNS AUS VERSICHERUNGSTECHNISCHEN GRÜNDEN NICHT MÖGLICH!!!! Wir bitten um Ihr Verständniss. BITTE NUTZEN SIE MOJA ODER EIN TAXI UM ZUM ZIEL ZU KOMMEN!

 

 

1.4.Wir bitten grundsätzlich um Barzahlung oder per PAYPAL

Wir kassieren die Transportkosten grundsätzlich gegen Quittung und gegen Barzahlung!

Bei Paypal Zahlungen berechnen wir 10.00 Euro Bearbeitungsgebühr.

Bitte denken Sie daran, das wir die Transportkosten

bei Beendigung des Auftrages gegen Bargeld kassieren. Sie bekommen eine Quittung.

Oder sollte der Quittungsbetrag höher ausfallen sendet Ihnen unsere Buchhaltung im Anschluß eine Rechnung per Email zu.

 

 

1.5. Die Anfahrtskosten außerhalb Hamburgs werden pauschal mit 12,00 €uro berechnet.

 
Hierzu zählen Wedel,Pinneberg, Bargteheide, Ahrensburg, Wentorf. Weitere Orte auf Anfrage.
 
1.6. Wir behalten uns vor :
 
bei  
 
-viel zu schwerem
-zu unhandlichem Möbelstück

-zu ungänglichem Transportweg

-undifinierten Transportangaben
 
 
das Möbelstück / Transportgut
 

nicht bis zur Zieladresse / bzw nur bis zur Hauseingang / Bordsteinkante zu transportieren.

 

2. Leistungen / Entgelte

2.1. Befördert werden alle Güter, die sich für die Beförderung mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht eignen.

Ausgeschlossen von der Beförderung sind temperaturgeführte Güter, leicht verderbliche Lebensmittel, Güter mit besonderem Wert, wie z.B. Gold, Schmuck, Geld, Münzen, Urkunden, Kunstgegenstände usw., Tiere und ekelerregende Stoffe, hierzu gehören auch gefährliche Güter, die der Verordnung über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße – GGVS / ADR – unterliegen und besonderer Kennzeichnungspflicht unterliegen.

2.2. Vor der Annahme von Sendungen ist der Transportunternehmer nicht verpflichtet den Inhalt von Sendungen zu überprüfen. Die Annahme von Sendungen, die entsprechend Ziff. 1 vom Transport ausgeschlossen sind, kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluß ausgelegt werden.

Für Schäden, die durch die Übergabe von der Beförderung ausgeschlossener Güter an Sach- und Transportmitteln des Transportunternehmers, Gütern sonstiger Versender entstehen sowie Personenschäden haftet der Versender.

2.3. Die Beförderung bei termingebundenen Direktfahrten erfolgt durch den Transportunternehmer. Der Transportunternehmer ist berechtigt Unterauftragnehmer einzusetzen. Auswahl des Transportweges und Transportart obliegt dem Transportunternehmer, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.4. Die Höhe des Entgeltes für die Beförderungsleistung richtet sich nach der Preisliste des Transportunternehmers oder entsprechender Sondervereinbarungen.

3. Übernahme / Ablieferung / Frachtpapiere

3.1. Der Absender stellt das Beförderungsgut mit Frachtpapier oder Lieferschein bereit und stellt, wenn nötig entsprechende Ladehilfen.

3.2. Für die Be- und Entladung ist jeweils eine halbe Stunde an Zeit vorgesehen. Für darüber hinausgehende Wartezeiten steht dem Transportunternehmer Standgeld entsprechend der Preisliste zu.

3.3. Das Beförderungsgut wird dem Empfänger bzw. seinen Erfüllungsgehilfen gegen Quittung (Unterschrift, Stempel, Datum und Uhrzeit) übergeben. Der Absender erhält mit der Rechnung diesen Zustellnachweis sowie einen Durchschlag seines Frachtpapiers bzw. Lieferscheins.

3.4. Paletten oder andere Ladehilfsmittel werden grundsätzlich nicht getauscht. Verlangt der Absender den Austausch, handelt es sich um einen zusätzlichen Auftrag mit gesonderter Vergütung.

4. Haftung

4.1. Der Transportunternehmer haftet national nach HGB und international nach CMR.

4.2. Die Höchsthaftung nach HGB ist für Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder Teilbeschädigung der Sendung auf einen Betrag von 8,33 SZR pro Kilogramm begrenzt. Eine höhere Haftung ist gesondert schriftlich zu vereinbaren.

4.3. Für Schäden und Lieferfristüberschreitungen aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht im Verantwortungsbereich des Transportunternehmers liegenden Ursachen (z.B. Streiks, Aussperrungen, Krieg, Unwetter usw.) besteht keine Haftung.

5. Internationale Transporte und Dokumente

5.1. Der Versender stellt alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente und ist für deren Inhalt verantwortlich. Der Versender ist sich bewußt, daß unrichtig abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können.

6. Gerichtsstand ist Hamburg

Ansprüche bestehen nur gegenüber dem Transportunternehmer. Gerichtsstand ist der Sitz des Transportunternehmers.

 
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und mündlichen Vereinbarungen, die Sie mit uns als Anbieter über die Website (https://lastentaxi-hamburg.de), über Telefon/WhatsApp (0178 299 699 0) oder über die E-mailadresse info@lastentaxi-hamburg.de vereinbaren. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
 
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung für eine Dienstleistung (Umzug, Entrümpelung, Sperrmüll, Montage, Transporte etc.).
Unsere Leistungsangebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot, da jedes Angebot individuell auf den Kunden zugeschnitten wird.
(2) Ein Angebot für eine gewünschte Dienstleistung, gilt bis zur Annahme (schriftlich per E-Mail oder WhatsApp/ oder auch mündlich) durch den Kunden als Angebot, und ab der Annahme als Auftragsbestätigung.
(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt umgehend durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail, WhatsApp, SMS etc.), oder auch in mündlicher Vereinbarung. Mit Ihrer Zustimmung beauftragen Sie unser Unternehmen (Auftragsbestätigung) zum vereinbarten Preis.
4) Nach Angebotsannahme ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Summe fällig. Ausnahmeregelungen erfolgen bei kurzfristigen Anfragen und Annahmen von Angeboten.
(5) Durch Kunden, bzw. Auftraggeber bestätigte Termine können bis 3 Tage vorher kostenlos abgesagt werden. Andernfalls gilt:

(a) Bei Stornierungen am selben Tag ist die volle vereinbarte Summe zu bezahlen.

b) Bei Stornierungen bis 24 Std. vor dem vereinbarten Termin sind 75% der vereinbarten Summe zu bezahlen.

(c) Bei Stornierungen bis 48 Std. vor dem vereinbarten Termin sind 50% der vereinbarten Summe zu bezahlen.
(6) Die durch das Lastentaxi-Hamburg angebotenen Termine werden erst nach einer verbindlichen Bestätigung des Kunden garantiert. Sofern der Kunde nicht in schriftlich (E-mail/WhatsApp) bestätigt hat, ist ein angebotener Termin nicht verbindlich.
 
§ 3 Gewährleistung
(1) Nach Ablieferung der Ware, hat der Kunde die Möglichkeit die gelieferte Ware, bzw. die erbrachte Dienstleistung vor Ort zu begutachten, und auf etwaige Mängel o. Schäden aufmerksam machen.
(2) Schäden die zurückzuführen sind auf die erbrachte Dienstleistung, werden vor Ort festgehalten und ggf. über die Versicherung abgewickelt. Bei Schäden die durch externe Transporthilfe (Einladen, Ausladen, Tragen etc.) durch bspw. Auftraggeber, Familienangehörige, Freunde etc., zustande kommen, ist die Haftung durch Lastentaxi-Hamburg.de ausgeschlossen.
(a) Sie sind verpflichtet, die Ware / das Möbelstück unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 24 Stunden mitzuteilen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung (E-mail, WhatsApp). Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
(c) Bei Montagearbeiten, bei denen es gilt Möbel ab- und aufzubauen, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Handelt es sich um ein oder mehrere Möbelstück*e die besonders schwer (z.B. Massivholz), extrem sperrig, oder mit andere Schwierigkeiten verbunden sind, ist der Auftraggeber im Vorfeld verpflichtet das mitzuteilen. Andernfalls  behalten wir uns das Recht vor, den gewünschten Transport garnicht, oder nur bis zu einem zumutbaren Punkt zu erbringen.
(2) Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet zu gewährleisten, dass das Transportgut durch das Treppenhaus, durch die Türrahmen bzw. in den Fahrstuhl passt. Sollten Sie bedenken haben, stehen Sie in der Pflicht uns Ihre Bedenken im Vorfeld mitzuteilen.
(2.1.) Sollten kurzfristige Montagearbeiten vor Ort notwendig sein, wird diese Leistung seperat in Rechnung gestellt.
(3) Bei Buchungen mit einem Tragehelfer, versichert der Auftraggeber, dass sowohl die Menge, als auch die Elemente die es zu tragen gilt, einer einzelnen Person zugemutet werden können. Sollte das nicht der Fall sein, behalten wir uns das Recht vor, diesen Auftrag nur bis zum realisierbaren Punkt auszuführen.
(4) Handelt es sich um ein/e secondhand Ware/Möbelstück, welches auf Ebay-Kleinanzeigen o.ä. erworben wird ohne vorher begutachtet worden zu sein, sind Bemängelungen für Schäden oder ähnliches ausgeschlossen. Wir, das Lastentaxi-Hamburg begutachten die Ware/das Möbelstück im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen, und machen Verkäufer / Käufer darauf aufmerksam.
§ 5 Haftung
(1) Wir haften ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
 
§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

Stand 14.12.2023

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